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Lpaelke
Neues Mitglied Benutzername: Lpaelke
Nummer des Beitrags: 1 Registriert: 01-2010
| Veröffentlicht am Dienstag, 05. Januar 2010 - 13:35 Uhr: |
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Ich bin relativ neu in der Materie, und muss gestehen, dass ich bei den rechtlichen Feinheiten noch nicht so genau durchblicke. Also, eigentlich bin ich Modellflieger und habe gerade mit einem Held 1000 getriebenen Nuri 163 von Küstenflieger meine ersten Erfahrungen mit Raketenantrieb gemacht. Nun wären aufgrund der langen Brenndauer (und dank der geringen Masse heutiger RC-Komponenten) auch die Rapier-Treibsätze sehr interessant. Leider haben die für Deutschland ja keine BAM-Zulassung. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind bisher die Regelungen in der EU ja nur für Treibsätze >75 g harmonisiert. Wird diese Harmonisierung auch für die kleineren "pyrotechnischen" Treibsätze kommen, und dann einen genehmigungsfreien Einsatz auch in D erlauben? Ist es evtl. mit einem T2-Schein möglich diese Treibsätze, obwohl sie unter 75 g Treibstoffmasse haben, legal einzusetzen? (Bei >75 g wäre das doch mit Zulassung und CE-Zertifizierung in einem EU-Land möglich, oder geht der T2-Schein auch nur bis 75 g?) Beste Grüße, Lutz |
   
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10045 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Dienstag, 05. Januar 2010 - 16:28 Uhr: |
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Hallo Lutz (und Willkommen im Forum!), so wie ich das verstanden habe, ist in der letzten Gesetzänderung auch eine Harmonisierung der pyrotechnischen Gegenstände (also unter 20 Gramm) dabei? Allerdings habe ich bisher auch noch nicht mehr gelesen als die Ankündigung hier im Forum. Ob es schon Ausführungsbestimmungen wie bei den Explosivstoffen gibt, weiß ich leider im Moment nicht. Theoretisch soll es ja so wie bei den Explosivstoffen laufen, also mit Verbringungsgenehmigung usw. Und eigentlich war das alles auch schon für 2005 vorgesehen: http://www.modellraketen.info/index.php?id=eu_harmonisierung Ich muss zugeben, dass ich bisher auch nicht die Zeit hatte, mir die Dokumente zur neuesten Gesetzesänderung alle durchzulesen. Vielleicht kannst Du mal reinsehen (die liegen in der Bibliothek auf www.modellraketen.info) und hier was dazu schreiben? Grüsse Oliver, IMR-01001
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Holger_t
Aktives Mitglied Benutzername: Holger_t
Nummer des Beitrags: 194 Registriert: 04-2003
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Januar 2010 - 00:59 Uhr: |
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Hallo Lutz, in Deutschland sind die Aerotech Motoren CE Zugelassen und dürfen mit T2 Schein gekauft und verwendet werden. Sie haben einen Durchmesser von 24 & 32 mm. Die Palette reicht von D7 - G12 Es gibt aber auch noch den BC Gleiter Motor ( 38 mm ), der hat eine Brenndauer von 9 sek. und liegt irgendwo in der Leistung bei einem H Motor. Gruß Holger www.rocket-onlineshop.de
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Lpaelke
Neues Mitglied Benutzername: Lpaelke
Nummer des Beitrags: 2 Registriert: 01-2010
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Januar 2010 - 16:34 Uhr: |
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@Oliver: Stimmt, die aktuellste (4.) Änderung des Sprengstoffgesetzes liest sich erst mal positiv. Wobei man bei Gesetztestexten als Nicht-Jurist ja nie sicher sein kann, ob man sie tatsächlich richtig versteht. Ich habe daher jetzt mal die Frage nach der Legalität von Rapier-Treibsätzen im Forum des DMFV gestellt, in der Hoffnung, dass der Verbandsjustitiar dazu was definitives sagen kann. wenn er sich im Forum nicht meldet, muss ich ihn halt mal anrufen. @Holger: Danke für die Tips. Vielleicht später mal, aber im Moment möchte ich erst mal noch im genemigungsfreien Bereich bleiben. Beste Grüße, Lutz |
   
Oliver
Forum-Administrator Benutzername: Oliver
Nummer des Beitrags: 10050 Registriert: 01-2000
| Veröffentlicht am Mittwoch, 06. Januar 2010 - 18:17 Uhr: |
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Ja, sehen wir mal was Herr Kreutzberg dazu sagt. Obwohl er soweit ich weiß mit den ganzen Sprengstoffrecht nicht so viel am Hut hat. Alternativ kannst Du ja evtl. zusätzlich bei der BAM nachfragen? Vielleicht haben die schon neue Infos ob sich da etwas getan hat? Grüsse Oliver, IMR-01001
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